Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Nachfolgend können Sie sich einen Überblick

über unsere geltenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen verschaffen.

Um Ihre Augen zu schonen haben wir uns für eine

Schriftgröße entschieden die für AGBs unüblich

groß ist.

 

I. Inhalt und Abschluss der Lieferverträge(AGBs)

1. Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
2. Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbindungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen.
4. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Besteller überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies auch ausdrücklich bestätigen.
5. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte halten wir uns 14 Tage an unser Angebot gebunden und behalten uns Änderungen in der Ausführung gegenüber den in den Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern der Wert der angebotenen Erzeugnisse hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
6. Für die Lieferung gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
7. Dei Preise verstehen sich sofern nicht anders vereinbart oder angegeben ab Lager Salzbergen, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

II. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

1. Wir sind zu Teillieferung berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrenübergang, und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferung.
2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt.
3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Haus verlässt. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel.

 

III. Aufstellung und Montage, Reparaturen, Einweisung

1. Soweit der Kaufgegenstand aufzustellen oder zu montieren ist, hat der Kunde auf seine Kosten nach unseren Richtlinien die Räumlichkeiten zur Montage vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Stromanschlüsse, sonstige Verkabelungen und technische Einrichtungen vorhanden sind.
2. Die Verlegung der Kabel erfolgt in kundenseitig vorbereiteten Kabelkanäle oder Wand- und Deckendurchbrüche.
3. Sollen Wand- und Deckendurchbrüche auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden von uns durchgeführt werden, so trägt er das Risiko der Schäden durch/an verdeckten Strom-, Gas-, Wasser- oder sonstigen Leitungen.
4. Zur Durchführung von Montage-, Reparatur- und/oder Instandsetzungsarbeiten hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu Reparatur- und Testzwecken unentgeltlich zu gewähren und im Rahmen des Zumutbaren auch notwendig werdende Hilfskräfte und Vorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen unseres Personals wird der Kunde außerdem auf eigene Kosten ausreichend Raum zur Unterbringung von Material, Ersatz- und Testgeräten, Ersatzteilen sowie zur Benutzung für unser Personal zur Verfügung stellen.
5. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so hat der Besteller die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen unseres Personals in angemessenem Umfang zu tragen.
6. Bei fehlerhafter Montage/Reparatur durch unser Personal bessern wir innerhalb von 3 Monaten ab dem Installations- bzw. Reparaturtage des installierten/reparierten Gerätes auf unsere Kosten nach. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung, wegen Nichterfüllung, unerlaubter Handlung und Verzugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Einarbeitung in die Handhabung von Hard- und Software sind nicht mit dem Kaufpreis bzw. Lizenzgebühren abgegolten. Sie erfolgen nur bei gesonderter Vereinbarung zu im Kauf- oder Wartungs- und Pflegevertrag festgesetzten oder aus unserer jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste ersichtlichen Kostensätzen, bei denen Reisezeit und Programminstallation Bestandteil der Einarbeitung und damit kostenpflichtig sind.

 

IV. Zahlung

1. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt am Auslieferungstag.
2. Zahlungen sind innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, sofern nicht anders vereinbart. Wird Vorkasse geleistet oder erfolgt Zahlung durch Bankeinzug, werden insgesamt 5% abgezogen. Ein Skonto- oder Bankeinzug darf nur in Anspruch genommen werden, wenn alle Fälligen Rechnungen bezahlt sind.
3. Das Recht Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.
4. Kommt der Kunde trotz Nachfristsetzung mehr als 12 Werktage in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der am Verzugstage geltenden Kontokorrentkreditzinsen unserer Hausbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
6. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, wird der restliche Betrag sofort fällig. Wird uns ein Wechsel- oder Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt, können wir ohne Rücksicht auf eine evtl. Stundung sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesem Fällen die Auslieferung weiter bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen.
7. Aufrechnung ist ausgeschlossen mit Gegenforderungen, die von uns bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind. Im kaufmännischen Geschäftverkehr ist auch die Zurückhaltung des Kaufpreises wegen derartiger Gegenforderungen ausgeschlossen.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB (durch Verarbeitung und/oder Bearbeitung zu einer neuen Sache) ist ausgeschlossen. Eine etwaige Ver- und/oder Bearbeitung durch den Kunden erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der ver- und/oder bearbeitete Liefergegenstand dient zu unserer Sicherung in Höhe des Vorbehaltswarenwertes. Bei der Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Vorbehaltswarenwertes zu den anderen, verbundenen Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung zu. Der Kunde ist verpflichtet, den Eigentümer der anderen Sache von unserem Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Im übrigen gilt für die aus der Verbindung entstehende neue Sache das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
2. Der Kunde darf die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Gefährdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Kunde uns sofort zu benachrichtigen und die Abschriften der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokolle usw.) zu überlassen. Kosten einer Intervention gehen stets zu Lasten des Bestellers
3. Für den Fall, dass der Kunde die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen veräußert, tritt er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits mit dem Abschluss des Liefervertrages an uns zur Sicherung der durch die Liefergegenstände gesicherten Forderungen ab.
4. Der Kunde hat uns auf Verlangen jederzeit schriftlich mitzuteilen, an wen er die Liefergegenstände weiterverkauft hat und uns alle Auskünfte und Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zu geben.
5. Der Kunde verzichtet auf den Einwand der Vereinbarung eines Abtretungsverbotes zwischen ihm und dem Drittabnehmer. Er verpflichtet sich, mit Drittabnehmern unserer Ware ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.

 

VI. Gewährleistung und Mängelhaftung

1. Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
2. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit uns oder von Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.
4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §377 und 387 HGB.
5. Der Besteller hat uns die gerügten Liefergegenstände zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, werden wir zur Gewährleistung nach unserer Wahl entweder die Liefergegenstände nachbessern oder andere fehlerfrei Ware liefern und die Versandkosten übernehmen. Falls die Nachbesserung oder Nachlieferung fehl schlägt, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.

 

VII. Haftung in sonstige Fällen

In allen sonstigen Fällen, die in diesen Verkaufsbedingungen nicht von anderer Seite geregelt sind, sind alle Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art ausgeschlossen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden. Dieser Haftungssauschluss gilt insbesondere auch bei Schlechterfüllung und Verletzung vorvertraglicher und vertraglicher Nebenpflichten und gilt auch für außervertragliche Ansprüche und unerlaubter Handlung und aus Produkthaftung. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf unsere Mitarbeiter und Erfüllungshilfen. Der Haftungsschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

 

VIII. Eigentum und Urheberrechte an Unterlagen

An Zeichnungen, Skizzen, Spezifikation, Mustern, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht. Sie dürfen anderen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen aller evtl. gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzusenden.

 

IX. Erläuterung

Kunde im Sinne unserer Bedingungen ist jeglicher Abnehmer unseres Liefer- und Leistungsumfanges, gleich ob Käufer oder Besteller.

 

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich evtl. Rückgewähransprüche wird Salzbergen vereinbart.
2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin unverbindlich wirksam.
3. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Salzbergen, September 2012